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Terms and conditions

For the use of recommondo

The terms and conditions are provided in German.

Recommondo GmbH
Poppenbütteler Weg 25, 22339 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 202181
Geschäftsführer: Florian Steindl
hello@recommondo.com
(nachfolgend „Recommondo“)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des KI-Produktberaters Recommondo und zugehöriger Leistungen (nachfolgend „Dienst“) mit dem Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er dazu gehört.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Recommondo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

  1. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung oder der Buchung im Kundenkonto zustande, spätestens mit der Freischaltung des Kontos. Wer das Konto anlegt, muss zur Vertretung des Kunden berechtigt sein.
  2. Recommondo kann eine Testphase anbieten. Dauer und Umfang ergeben sich aus dem Angebot. Mit hinterlegtem Zahlungsmittel geht die Testphase ohne weitere Erklärung in das gewählte Paket über, wenn der Kunde nicht vor ihrem Ende kündigt. Ohne hinterlegtes Zahlungsmittel endet sie automatisch.
  3. Für die Testphase schuldet Recommondo keine bestimmte Verfügbarkeit und keinen bestimmten Funktionsumfang. Recommondo kann Testzugänge jederzeit beenden. Die Haftung richtet sich dort nach § 13 Abs. 5.
  4. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil des Vertrags und wird im Kundenkonto gesondert angenommen. Recommondo kann die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugang zum Kundenkonto von dieser Annahme abhängig machen.

§ 3 Leistungen

  1. Recommondo stellt dem Kunden den Dienst als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Umfang richtet sich nach dem gebuchten Paket, gebuchten Zusatzfunktionen und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung im Kundenkonto oder auf der Website.
  2. Geschuldet ist die Bereitstellung des Dienstes, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Recommondo schuldet insbesondere keine bestimmten Umsätze, Abschlussquoten oder Einsparungen.
  3. Recommondo entwickelt den Dienst laufend weiter und darf ihn ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion ersatzlos weg, informiert Recommondo mit einer Frist von vier Wochen. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  4. Recommondo darf Unterauftragnehmer und Dienste Dritter einsetzen, darunter Anbieter von KI-Modellen. Für personenbezogene Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  5. Einrichtung, Anpassung, Schulung und Beratung schuldet Recommondo nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  6. Schnittstellen stehen im Rahmen der Leistungsbeschreibung und der dort genannten Grenzen für Anfragen zur Verfügung. Eine Version einer Schnittstelle kündigt Recommondo mit einer Frist von zwölf Monaten ab.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Recommondo strebt für alle Pakete eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Jahresdurchschnitt an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Das ist ein Betriebsziel und begründet keinen Anspruch auf Gutschrift.
  2. Nicht zur Ausfallzeit zählen angekündigte Wartung, Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Recommondo sowie Störungen bei Anbietern von KI-Modellen, Telekommunikation, Zahlungsdiensten und bei Systemen des Kunden.
  3. Eine verbindliche Zusage dieser Verfügbarkeit (SLA) gibt es nur in den Paketen Pro und Business oder nach gesonderter Vereinbarung. Maßgeblich ist das Kalenderjahr. Wird sie unterschritten, erhält der Kunde auf Antrag in Textform innerhalb von 30 Tagen nach Jahresende eine Gutschrift von 5 % der in diesem Jahr gezahlten Grundvergütung für jeden vollen Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens 10 %. Die Gutschrift wird auf weitere Ansprüche wegen desselben Ausfalls angerechnet.
  4. Wartung kündigt Recommondo möglichst vorher im Kundenkonto an. Notfallwartung, etwa zur Abwehr von Sicherheitsgefahren, ist ohne Ankündigung zulässig.
  5. Recommondo darf den Zugang vorübergehend einschränken, soweit das zur Abwehr von Angriffen, Missbrauch oder Gefahren für den Betrieb nötig ist.
  6. Der Support richtet sich nach dem gebuchten Paket und erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten in Textform. Darüber hinausgehender Support und Schulungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

§ 5 KI-Inhalte

  1. Antworten des Dienstes entstehen automatisiert mithilfe von KI-Modellen aus den Inhalten des Kunden. Sie können trotz aller Sorgfalt falsch, unvollständig oder veraltet sein. Recommondo schuldet weder ihre Richtigkeit noch ihre Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
  2. Der Kunde verantwortet, was der Dienst auf seiner Website gegenüber Dritten ausgibt. Er prüft Konfiguration, Quellen und Antworten regelmäßig, insbesondere zu Preisen, Verfügbarkeit, Produkteigenschaften, Sicherheit, Gesundheit und Recht.
  3. Der Dienst ist nicht für Entscheidungen bestimmt, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung für Personen haben, nicht als Hochrisiko-KI-System und nicht für medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Ein Einsatz dafür erfolgt in der Verantwortung des Kunden.
  4. Erklärungen des Dienstes gegenüber Dritten sind keine Erklärungen von Recommondo.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, sichert sein Konto angemessen und haftet für Handlungen unter seinen Zugängen, soweit er sie zu vertreten hat. Das gilt auch für Schlüssel der Schnittstellen; er nutzt sie nur auf seinen Servern und sperrt sie unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass seine Inhalte und die Nutzung des Dienstes das Recht und die Rechte Dritter wahren. Das umfasst insbesondere Datenschutz, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Hinweise und Einwilligungen auf seiner Website, einschließlich des Hinweises, dass Besucher mit einer KI kommunizieren.
  3. Der Kunde darf den Dienst nicht missbrauchen. Unzulässig sind insbesondere Angriffe, Lasttests ohne Zustimmung, rechtswidrige Inhalte, das Umgehen von Grenzen und Schutzmaßnahmen, das Auslesen von Modellen oder Daten sowie die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von Recommondo.
  4. Sicherung und Quellen seiner eigenen Inhalte sind Sache des Kunden. Er behält die Originale seiner Inhalte außerhalb des Dienstes.
  5. Mängel meldet der Kunde unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

§ 7 Nutzungsrechte und Inhalte

  1. Recommondo räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, den Dienst für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Alle übrigen Rechte bleiben bei Recommondo.
  2. Der Kunde räumt Recommondo für die Vertragslaufzeit die Rechte an seinen Inhalten ein, die zur Erbringung des Dienstes nötig sind.
  3. Recommondo darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder Personen zulassen, zum Betrieb, zur Sicherheit und zur Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
  4. Recommondo darf Firma und Logo des Kunden als Referenz nennen, bis der Kunde dem in Textform widerspricht.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die bei Buchung im Kundenkonto oder im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Die Grundvergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Verbrauch über das Kontingent hinaus rechnet Recommondo nachträglich ab. Einmalige Entgelte werden mit Vertragsschluss fällig. Nicht genutzte Kontingente verfallen zum Ende des Zeitraums.
  3. Die Zahlung erfolgt über den angebotenen Zahlungsdienstleister. Rechnungen stellt Recommondo elektronisch bereit.
  4. Bei Zahlungsverzug darf Recommondo nach Mahnung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen den Dienst sperren. Die Vergütungspflicht besteht fort. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiterem Schaden bleibt vorbehalten.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
  6. Recommondo kann die Preise zum Beginn eines Abrechnungszeitraums mit einer Ankündigung von 30 Tagen in Textform ändern. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Kündigt er nicht, gelten die neuen Preise; darauf weist Recommondo in der Ankündigung hin.

§ 9 Mängel

  1. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Mietrechts, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen. Recommondo beseitigt Mängel in angemessener Frist.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  3. Der Kunde darf die Vergütung nicht eigenmächtig kürzen. Sein Anspruch auf Minderung und Rückzahlung zu viel gezahlter Vergütung bleibt unberührt.
  4. Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Recommondo eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos gesetzt wurde.

§ 10 Rechte Dritter und Freistellung

  1. Der Kunde stellt Recommondo von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten, seiner Konfiguration, einer von ihm zu vertretenden datenschutzwidrigen Verarbeitung oder einem von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese Bedingungen beruhen. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  2. Recommondo informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Kündigung erfolgt im Kundenkonto oder in Textform.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Recommondo liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 verstößt.
  4. Bereits gezahlte Vergütung wird bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet, außer die Kündigung beruht auf einem von Recommondo zu vertretenden Grund.
  5. Bei schwerwiegenden Verstößen, etwa Angriffen auf den Dienst, darf Recommondo den Zugang sofort sperren.

§ 12 Anbieterwechsel und Daten nach Vertragsende

  1. Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten in Textform den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung verlangen oder die Löschung seiner exportierbaren Daten. Die Übergangsfrist beträgt höchstens 30 Tage. Ist das technisch nicht möglich, teilt Recommondo das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit und nennt eine Frist von höchstens sieben Monaten.
  2. Exportierbar sind die vom Kunden eingebrachten Inhalte und die für ihn gespeicherten Gespräche, soweit sie noch nicht nach seiner Aufbewahrungsfrist gelöscht wurden. Nicht exportierbar sind insbesondere die Software, Modelle, Prompts und andere Betriebsgeheimnisse von Recommondo.
  3. Der Kunde kann seine Daten nach Vertragsende mindestens 30 Tage abrufen. Danach löscht Recommondo sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  4. Unterstützung beim Wechsel, die über die Bereitstellung der Daten und der Schnittstellen hinausgeht, ist nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet. Wechselentgelte berechnet Recommondo bis zum 11.01.2027 höchstens in Höhe der unmittelbar entstandenen Kosten, danach keine.

§ 13 Haftung

  1. Unbeschränkt haftet Recommondo bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Recommondo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Für den Verlust von Daten haftet Recommondo nach Abs. 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Originale nach § 6 Abs. 4 zur Wiederherstellung entstanden wäre.
  4. Die Haftung für Aussagen von KI-Modellen richtet sich nach diesem Paragrafen. Sorgt Recommondo für den vereinbarten Betrieb des Dienstes, liegt in einer einzelnen unzutreffenden Antwort keine Pflichtverletzung (§ 5 Abs. 1).
  5. In einer unentgeltlichen Testphase haftet Recommondo nur nach Abs. 1.
  6. Ansprüche des Kunden nach Abs. 2 bis 4 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  7. Diese Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Recommondo. Der Kunde muss einen Schaden in angemessenem Umfang mindern, insbesondere durch Prüfung nach § 5 Abs. 2.

§ 14 Höhere Gewalt

Für Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs, darunter Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Angriffe, Ausfälle von Energie, Telekommunikation oder Vorlieferanten, haftet keine Partei. Die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder nach Gesetz oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 16 Änderung dieser Bedingungen

  1. Recommondo kann diese Bedingungen ändern, soweit das wegen neuer Gesetze, Rechtsprechung oder Funktionen nötig ist und die Hauptleistungen und das Verhältnis von Leistung und Vergütung unberührt bleiben. Recommondo kündigt die Änderung sechs Wochen vorher in Textform an.
  2. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Darauf weist Recommondo in der Ankündigung hin. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Recommondo darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Recommondo kann den Vertrag mit einer Ankündigung von vier Wochen auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: November 2026